Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Naturforsthaus
für Events, Seminare, Buchungen und Reisen
Stand: April 2021
Regeln im Haus:
- Im Naturforsthaus (auf den Zimmern und im innern des Gebäudes) gilt ein absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlung kann zu Schadensersatzforderungen führen!
- Kothaufen sind zu entfernen.
- Vom Hund/Mensch zerstörrte Gegenstände sind sofort zu melden und ggf zu ersetzen.
- Unverträgliche Hunde sind abzuschützen und auch zu melden.
1. Geltung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Naturforsthaus (im Folgenden: „Naturforsthaus“) gelten für sämtliche von Naturforsthaus veranstalteten Events und Seminare (im Folgenden: „Veranstaltungen“) sowie Reisen (im Folgenden: „Reiseleistungen“).
1.2 Im Einzelfall zwischen Naturforsthaus und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Gegenstand unserer Leistungen
2.1 Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von Übernachtungen, Seminaren, Wanderungen, Events und Reisen für Hundehalter.
2.2 Gegenstand und Umfang unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Buchungsbestätigung.
3. Vertragsschluss
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht anders ausdrücklich erklärt. Die Buchung der Veranstaltungen und Reiseleistungen erfolgt über das Naturforsthaus Buchungsportal auf unserer Homepage. Buchungen sind auch schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.
Für alle Buchungswege gilt:
3.2 Grundlage unserer Angebote ist die jeweilige im Buchungsportal abrufbare Leistungsbeschreibung der Veranstaltung bzw. der Reise (Reiseausschreibung). Die Inhalte der jeweiligen Veranstaltungen sind dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
3.3 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder zugleich für alle in der Buchung aufgeführten weiteren Teilnehmer, für deren Zahlungsverpflichtungen und sonstige vertragliche Verpflichtungen der Anmelder einsteht wie für seine eigenen Verpflichtungen.
3.4 Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchung des Kunden ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag über die Veranstaltungen oder Reiseleistungen kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses innerhalb von 10 Tagen annimmt.
Für Buchungen, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, gilt:
3.5 Mit seiner Buchung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrags über eine Veranstaltung oder Reiseleistung (Reisevertrag) verbindlich an.
3.6 Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Kunden zustande, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Veranstaltungen oder Reiseleistungen enthält. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.
Für Buchungen über das Internet gilt:
3.7 Mit der Absendung seiner Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bzw. "buchen" erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
3.8 Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Kunden zustande, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Veranstaltungen oder Reiseleistungen enthält. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.
3.9 Die Übermittlung der Buchung durch Absenden der Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen des Vertrags. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande.
3.10 Erfolgt die Buchungsbestätigung durch Anzeige am Bildschirm, nachdem der Kunde seine Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ abgesandt hat, so kommt der Vertrag mit der Anzeige der Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Bestätigung über den Eingang der Buchung des Kunden bedarf. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die Buchungsbestätigung zu speichern und auszudrucken. Das Zustandekommen des Vertrags ist nicht davon abhängig, dass der Kunde die Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
4. Zahlungsbedingungen bei Veranstaltungen (Seminare und Events); Verzug
4.1 Die Teilnahmegebühren sind nach Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung bis zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt in voller Höhe zur Zahlung fällig.
4.2 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.
4.3 Skonto und sonstige Abzüge vom Rechnungsbetrag gewähren wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
4.4 Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht nur, sofern der Kunde die Teilnahmegebühr in voller Höhe vor Beginn der Veranstaltung beglichen hat.
5. Zahlungsbedingungen bei Reisen; Preisanpassungen
5.1 Zur Absicherung der Zahlungen und Anzahlungen auf den Reisepreis hat Frei Schnauze® eine Insolvenzversicherung bei der travelsafe GmbH abgeschlossen. Der Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt bzw. übersandt.
5.2 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig.
5.3 Bei kurzfristigen Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
5.4 Sofern Naturforsthaus für Reiseleistungen von Drittanbietern (z.B. Vorträge, Veranstaltungen, Events) Kosten verauslagt, die mit Buchung einer Reiseleistung zu begleichen sind, ist Naturforsthaus berechtigt, dem Kunden diese verauslagten Kosten als Vorauszahlung zuzüglich zu der Anzahlung von 20% auf den Reisepreis in Rechnung zu stellen. Die Vorauszahlung wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
5.5 Gebühren, die für eine Stornierung oder Umbuchung anfallen (Ziff. 6), werden jeweils sofort fällig.
5.6 Skonto und sonstige Abzüge vom Rechnungsbetrag gewähren wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
5.7 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht zu der jeweiligen Fälligkeit, sind wir berechtigt, nach Mahnung unter Setzung einer angemessen Frist vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Entschädigung nach Ziff. 7.3 in Rechnung zu stellen.
5.8 Wir sind berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages gemäß § 315 BGB anzupassen oder Reiseleistungen zu ändern, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und sich bis zum vereinbarten Reisetermin im Reisepreis enthaltene Leistungen, wie insbesondere Beförderungskosten, Kosten für Veranstaltungen oder sonstige für die Kalkulation des Reisepreises erhebliche Kosten, erhöht haben. Im Rahmen der Preisanpassung zu berücksichtigen sind zwischen Vertragsschluss und Reisetermin eingetretene, nicht von uns zu vertretende Steigerungen der für die Kalkulation unserer Leistungen erheblichen Kosten, wobei auch eine Senkung dieser Kosten zu berücksichtigen ist.
5.9 Im Fall einer Erhöhung des Reisepreises informieren wir den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von den der Erhöhung zugrunde liegenden Umständen. Wir teilen dem Kunden die Gründe für die Erhöhung des Reisepreises mit und legen die Berechnung des neuen Reisepreises dar.
5.10 Im Fall einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne zur Zahlung einer Entschädigung nach Ziff. 7.3 verpflichtet zu sein. Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht nur innerhalb von 10 Tagen nach der Erklärung über die Änderung des Reisepreises gegenüber Naturforsthaus schriftlich oder per E-Mail) geltend machen.
6. Leistungsänderungen
6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, sind nur zulässig, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Im Fall der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilen wir dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit.
6.3 Im Fall einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, ohne zur Zahlung einer Entschädigung nach Ziff. 7.3 verpflichtet zu sein. Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gegenüber Naturforsthaus schriftlich oder per E-Mail) geltend machen.
7. Rücktritt (Stornierung) oder Umbuchung / Ersatzteilnehmer
7.1 Der Kunde ist berechtigt, von gebuchten Veranstaltungen oder Reisen jederzeit zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Naturforsthaus unter folgender Anschrift zu erklären:
Naturforsthaus
Jörg und Nadia Winter
Unterpreitenegg 60
9451 Preitenegg
Österreich
Wir empfehlen dem Kunden, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
Bei Rücktritt und Storno einer Übernachtungsbuchung im Naturforsthaus:
Bei Storno erstatten wir dem Kunden bei Rücktritt bis 30 Tage vor Nächtigungsantritt 100 % des Nächtigungspreises zurück, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Nächtigungsantritt 50 % des Nächtigungspreises, bei Rücktritt bis 7 Tage vor Nächtigungsantritt 25 % des Nächtigungspreises. Bei Rücktritt innerhalb weniger als 7 Tage vor Nächtigungsantritt hat der Kunde den vollen Nächtigungspreis zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung, da es dann unwahrscheinlich ist, die Zimmer weiter vermieten zu können.
Bei nichtantreten der Reise oder vorzeitiger Abbruch der Nächtigung erfolgt keine Rückerstattung.
7.2 Bei Rücktritt von einem Workshop oder Seminar erstatten wir dem Kunden bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Veranstaltungspreises zurück, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises, bei Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Veranstaltungspreises. Bei Rücktritt innerhalb weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde den vollen Veranstaltungspreis zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung.
7.3 Tritt der Kunde von einer gebuchten Reise vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verlieren wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Anstelle des Reisepreises hat der Kunde eine angemessene Entschädigung zu zahlen, soweit Naturforsthaus den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug der von Naturforsthaus ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Naturforsthaus durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
Die Entschädigung beträgt bei Rücktritt:
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 95 % des Reisepreises
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Naturforsthaus.
7.4 Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass Naturforsthaus kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die geltend gemachte vorstehende Entschädigungspauschale.
7.5 Auf Wunsch des Kunden nehmen wir, soweit alternative Reisen bzw. Reisetermine angeboten und noch Plätze verfügbar sind, bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung vor. Für eine Umbuchung stellen wir dem Kunden eine pauschale Gebühr in Höhe von 50,- Euro in Rechnung.
7.6 Bei sonstigen Veranstaltungen nehmen wir, soweit Alternativtermine angeboten und noch Plätze verfügbar sind, auf Wunsch des Kunden bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor. Für eine Umbuchung stellen wir dem Kunden eine pauschale Gebühr in Höhe von 25,- Euro in Rechnung.
7.7 Zur Vermeidung einer Entschädigungszahlung kann der Kunde einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Im Falle des Eintrittes eines Ersatzteilnehmers haftet dieser neben dem Kunden als Gesamtschuldner für den Veranstaltungs-/Reisepreis und etwaige durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.
7.8 Naturforsthaus kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn der teilnehmende Hund den Anforderungen von Naturforsthaus nicht genügt oder mit seiner Teilnahme gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstoßen würde.
7.9 Nimmt der Kunde einzelne Teilleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten worden sind, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungs-/Reisepreises. Naturforsthaus wird sich, ohne dazu verpflichtet zu sein, um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden folgt daraus nicht.
8. Absage von Veranstaltungen oder Reisen durch Naturforsthaus bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl
8.1 Wird eine in der Beschreibung der Veranstaltung oder Reise auf unserer Homepage im Buchungsportal angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Veranstaltung oder Reise bis 30 Tage vor Veranstaltungs-/Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall werden wir diejenigen Kunden unverzüglich informieren, die diese Veranstaltung oder Reise bereits gebucht haben.
8.2 Einen bereits bezahlten Veranstaltungs-/Reisepreis erstatten wir dem Kunden in diesem Fall in voller Höhe zurück.
8.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegen Naturforsthaus, wie insbesondere ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für vom Kunden bereits gebuchte Bahntickets, Flugtickets, Kosten für Mietwagen, bestehen nicht, es sei denn, die Absage der Veranstaltung oder Reise beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Frei Schnauze®.
8.4 Wir empfehlen unseren Kunden grundsätzlich, Buchungen von Bahn- oder Flugtickets, Mietwagen, Zwischenübernachtungen, etc. erst nach Ablauf des 30. Tages vor Veranstaltungs-/Reisebeginn bzw. erst dann vorzunehmen, wenn die Durchführung der Reise von Naturforsthaus verbindlich zugesagt wurde.
9. Absage von Veranstaltungen durch Naturforsthaus bei höherer Gewalt
9.1 Muss eine Veranstaltung aus nicht vorhersehbaren und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von Naturforsthaus liegenden Gründen (höhere Gewalt, wie insb. Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen) kurzfristig abgesagt werden, werden wir den Kunden so früh wie möglich benachrichtigen.
9.2 In diesem Fall erhält der Kunde nach seiner Wahl eine Gutschrift des Veranstaltungspreises für einen anderen Termin oder Erstattung des Veranstaltungspreises.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Reisemängeln
10.1 Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende von Naturforsthaus Abhilfe verlangen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Naturforsthaus einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelanzeige, so ist er zur Minderung des Reisepreises nicht berechtigt. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder dem Kunden aus anderen Gründen unzumutbar ist.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisemangel unverzüglich am Urlaubsort gegenüber der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel unmittelbar gegenüber Naturforsthaus anzuzeigen.
10.4 Die Reiseleitung ist von Naturforsthaus beauftragt, bei Mängeln Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche im Namen von Frei Schnauze® anzuerkennen.
10.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels im Sinne des § 651c BGB nach § 651e BGB oder aus wichtigem Grund kündigen, so hat er Naturforsthaus zuvor eine angemessene Frist zu setzen und Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Naturforsthaus verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes für Naturforsthaus erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
11. Pflichten der teilnehmenden Hundehalter; Hunde-Haftpflichtversicherung
11.1 Kunden, die mit ihren Hunden an von Naturforsthaus organisierten Veranstaltungen, insbesondere an Hundetageswandertouren / Mehrtagestouren / Seminaren teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde.
11.2 Jeder Hundehalter muss auf Verlangen gegenüber Naturforsthaus nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung besteht.
11.3 Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.
11.4 In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, um Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und Anweisungen von Naturforsthaus unverzüglich nachzukommen.
12. Impfungen/Chippflicht; zur Teilnahme an Veranstaltungen zugelassene Hunderassen
12.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen von Naturforsthaus ist, dass die teilnehmenden Hunde gesund, geimpft – insbesondere gegen Tollwut geimpft – und entwurmt sind. Ferner sollte jeder teilnehmende Hund geimpft sein, gegen: Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis, Leptospirose.
12.2 Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angebende Kilometer-Leistung zu erbringen.
12.3 Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung oder Reise den Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen.
12.4 Vorzugsweise sollte der Hund, mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder sonstige aversive Methoden o.ä. ist auf unseren Veranstaltungen nicht zulässig.
12.5 Kleine und größere, jüngere wie auch ältere Hunde sind auf den Tages- und Mehrtages-Wandertouren willkommen. Sich „in der Läufigkeit“ befindliche Hündinnen sind von den Wandertouren ausgeschlossen. Aggressive und unverträgliche Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit Naturforsthaus unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Kunde die alleinige Haftung übernimmt und Naturforsthaus von jeglicher Haftung als Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund freistellt.
12.6 Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und uns vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung von Naturforsthaus zulässig.
13. Angaben zu Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit
Angaben zu den Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit der Teilnehmer bei Veranstaltungen und Reisen, insbesondere bei Wanderungen, erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen. Eine Gewähr kann Naturforsthaus nicht übernehmen, da diese Angaben auf subjektiven Einschätzungen beruhen und außerdem durch äußere Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben, wie insbesondere Wetterbedingungen, beeinflusst werden.
14. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen von Naturforsthaus;
Urheberrechte an Unterrichts- und Seminarunterlagen
14.1 Während der Veranstaltungen von Frei Schnauze® ist es grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung von Naturforsthaus zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist.
14.2 Naturforsthaus ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.
14.3 Ausgegebene Spielregeln/Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Naturforsthaus nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
15. Geheimhaltung; Datenschutz
15.1 Wir sind verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der Kunden, die uns im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Kunde uns von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.
15.2 Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unserer Kunden verarbeiten wir unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
16. Haftung
16.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
16.2 Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
16.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.
16.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
16.5 Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
16.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Naturforsthaus.
17. Haftungsbegrenzung; Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen
17.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf das dreifache des Veranstaltungspreises / Reisepreises begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
17.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit darüber hinausgehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Naturforsthaus gedeckt sind.
17.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von Naturforsthaus lediglich vermittelt werden, sofern diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung unter Angabe des die Fremdleistung erbringenden bzw. vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Naturforsthaus® sind.
18. Geltendmachung von Ansprüchen wegen Reisemängeln; Verjährung
18.1 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln (§§ 651c bis 651f BGB) sind spätestens binnen einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Naturforsthaus geltend zu machen. Wir empfehlen unseren Kunden, dies schriftlich zu tun. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er die Frist schuldlos versäumt hat.
18.2 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln (§§ 651c bis 651f BGB) verjähren in einem Jahr.
18.3 Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Naturforsthaus beruhen, verjähren in zwei Jahren. Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Naturforsthaus beruhen, verjähren ebenfalls in zwei Jahren.
18.4 Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
19. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen bei Reisen
19.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der in dem jeweiligen Reiseland geltenden Pass, Visa- und Zollbestimmungen sowie der Gesundheitsbestimmungen für Personen und Tiere selbst verantwortlich. Er hat sich über die in dem jeweiligen Reiseland geltenden Bestimmungen rechtzeitig zu informieren.
19.2 Naturforsthaus ist nicht verpflichtet, den Kunden über Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes zu unterrichten.